COVID-Impftermine online vereinbaren

So kann man sich für die Corona-Impfung anmelden:

Telefonische Hotlines: 116 117 oder 0611 505 92 888.
Im Internet-Anmeldeportal unter www.impfterminservice.hessen.de

Auf der neuen Webseite der Landesregierung zur Schutzimpfung in Hessen: www.corona-impfung.hessen.de

Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben (Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis, aus dem der Wohnort oder gewöhnliche Aufenthaltsort hervorgeht)
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden (Nachweis: Bescheinigung der Einrichtung)
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind (Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Einrichtung)
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen (Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Einrichtung)
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere
    in Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in Corona-Impfzentren, in Bereichen, in denen für eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden (z. B. In- und Extubation, Bronchoskopie, Laryngoskopie- Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Einrichtung bzw. des Unternehmens)
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in Einrichtungen in der Onkologie, in der Transplantationsmedizin (auch Koordinatoren der Koordinierungsstelle nach § 11 Transplantationsgesetz-Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bescheinigung der Einrichtung bzw. des Unternehmens)