INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN

Was beudetet IGeL?

IGeL steht für „individuelle Gesundheitsleistungen“. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die der Patient ausdrücklich wünscht, deren Kosten jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Medizinisch notwendige und in ihrer Wirksamkeit bewiesene (evidenzbasierte) Behandlungen werden immer von den Krankenkassen gezahlt und können daher nicht als „individuelle Gesundheitsleistungen“ angeboten werden.

Möchten Sie genauere Informationen zu individuellen Gesundheitsleistungen, dann empfehlen wir Ihnen ergänzend die Nutzung des IGeL-Monitors.

IGeL erfordern immer Ihr schriftliches Einverständnis. Die Abrechnung der gewünschten Leistungen orientiert sich an der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Selbstverständlich erhalten Sie immer eine detaillierte Rechnung.

IGeL in unserer Praxis

Ärztliche Atteste

Leider sind wir gesetzlich verpflichtet, für alle Atteste eine angemessene Gebühr zu erheben

Aufbauspritzen

Gabe von Vitaminen (Vit. B6, Vit. B12, Folsäure). Stärkt das Immunsystem, Nervensystem, Haut und Haare

Blutentnahmen

Blutwertbestimmungen, die nicht aus medizinischer Notwendigkeit, sondern auf Wunsch des Patienten erfolgen, werden nicht von den Krankenkassen getragen und müssen den Patienten in Rechnung gestellt werden

Echokardiographie

Ultraschalluntersuchung des Herzens bei "Herzgesunden" als Check up vor z.B. sportlichen Ausdaueraktivitäten (Marathonlauf)

Impfungen

Leider wird nicht jede Impfung von den Krankenkassen bezahlt (z.B. Masern-Mumps-Röteln-Auffrischimpfung bei Patienten, die älter als Jahrgang 1970 sind)

LKW-Führerscheinuntersuchung

Um den LKW-Führerschein zu behalten, benötigen Sie alle 5 Jahre eine ärztliche Untersuchung und Gesundheitsbescheinigung

Reiseimpfberatung

Erstellung eines individuellen Reiseimpfplans, auch bei Rundreisen, angepasst an die Reiseart (Trekkingurlaub, Strandurlaub etc.)

Vitamin B12-Spritzen

Gabe von Vitamin B12

Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung

Erläuterung des Unterschiedes von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, gemeinsames Erstellen der Formulare